Freiwillige Vereinbarungen
  • Freiwillige Vereinbarungen
    Ziel der Freiwilligen Vereinbarungen (FV) ist es, durch die einzelnen Maßnahmen die Nitrat-Belastung des Sicker- und Grundwassers langfristig zu reduzieren.

    Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, welche regionalspezifischen Maßnahmen im WSG Rümmer zu welchen Ausgleichshöhen angeboten werden und zu welchen Terminen die FV und die Auszahlungsanträge eingereicht werden müssen. Die Bewirtschaftungsauflagen haben sich gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig geändert. Die Bewirtschaftungsauflagen sind im jährlich zu stellenden Auszahlungsantrag festgelegt.

    Den vollständigen Maßnahmenkatalog können Sie im Downloadbereich einsehen.
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  • Freiwillige Vereinbarungen: Hohes Niveau durch größere Vielfalt


    Ziel der Freiwilligen Vereinbarungen (FV) ist es, durch die einzelnen Maßnahmen die Nitrat-Belastung des Sicker- und Grundwassers langfristig zu reduzieren. Nach 2011 mit dem bisher besten Ergebnis beim Abschluss der FV wurde 2012 wieder ein gutes Ergebnis erzielt. Zu den überdurchschnittlichen Ergebnissen tragen die höhere Vielfalt der angebotenen und nachgefragten Maßnahmen in den letzten 4 Jahren bei. Betrug der Zwischenfruchtanbau bis 2009 noch ca. 70% aller Maßnahmen, so sind es seit 2010 nur noch ca. 30 bis 50%.

    Der geringere Flächenumfang bei der Maßnahme „Leguminosenfreie Begrünung“ in 2012 gegenüber 2011 ist in der Praxis nicht auf Umbrüche zurückzuführen: 16 ha werden erst in der Auswertung 2013 auftauchen, weil bei Neuanträgen der erste Auszahlung zukünftig erst nach Ablauf des ersten Maßnahmenjahres erfolgt und nicht wie bisher am Beginn. Für die übrigen Flächen wurde kein Neuantrag gestellt, weil diese als Feldgras genutzt werden.

    Für eine langfristige Entlastung des Grundwassers ist es eine wichtige Voraussetzung, die erreichte Maßnahmenvielfalt zu halten oder sogar noch zu erhöhen. Hierzu können insbesondere Maßnahmen zur besseren Verwertung der organischen Dünger und zur Auflockerung der Fruchtfolgen beitragen.

 

 
  Aktuelles

Auf der Internetseite des NLWKN „Grundwasserschutz & Landwirtschaft“ finden Sie detaillierte Informationen und wichtige Grundlagen – auch als Download.
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Niedersächsische Schutzgebietsverordnung (SchuVO)
Die SchuVO regelt die Anwendung von Gärresten, Gülle, Jauche, Silosickersaft, Geflügelkot in Wasserschutzgebieten.
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Agrarantrag und
ANDI-Daten 2013.

Denken Sie bitte daran, die ANDI-Daten 2013 der Zusatzberatung digital zur Verfügung zu stellen.
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